Aja, verspielte Omi, wartet im Wiener Tierschutzhaus!
„Aja
American Staffordshire Terrier, weiblich, 14 Jahre
Die charmante Aja wartet auf einen schönen Lebensplatz bei liebevollen Menschen. Für ihr Alter ist die gute Dame noch sehr verspielt und aufgeweckt. Aja ist stubenrein und kann vermutlich brav alleine bleiben. Sie mag Kinder, fährt brav mit dem Auto mit und liebt es zu schwimmen. Außerhalb des Tierheims ist sie mit Hunden verträglich, Katzen zählen leider nicht zu ihren Freunden.
Steckbrief
Protokollnummer: 1411074
Geschlecht: weiblich
Kastriert: nein
Farbe: grau/weiß, gestromt
Geburtsdatum: 01.01.2003
Alter: 14 Jahre
Vergaberichtlinien Hunde
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Hundevergabe Tel.: +43 1 699 24 50 50 (Mittwoch – Sonntag 13:30 – 17:00 Uhr) oder hundevergabe@wiener-tierschutzverein.org
Unsere Hunde sind: – tierärztlich untersucht – behandelt gegen Endo- und Ektoparasiten (entwurmt und entfloht) – geimpft – gechipt und registriert – kastriert (wenn zum Vergabezeitpunkt noch unkastriert erhalten Sie einen Kastrationsgutschein für unsere Ordination)
Schutzgebühr für Hunde:
Rüde 300,00
Hündin 350,00
Weiters benötigen Sie:
gültigen Lichtbildausweis
Meldenachweis
Leine und Brustgeschirr (es gibt auch die Möglichkeit in unserem Shop einzukaufen)
bei Hundeführschein pflichtigen Hunden eine Strafregisterbescheinigung (früher Leumundszeugnis)
Verpflichtender Hundeführschein
Mit 1. Juli 2010 ist der verpflichtende Hundeführschein in Kraft getreten. Diesen müssen folgende Hunderassen mit ihrem Halter ablegen:
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Mastiff, Bullmastiff
Tosa Inu
Pitbullterrier
Rottweiler
Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Der Führschein gilt auch für Mischlinge mit diesen Rassen.
Prüfungen
Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.
Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Die Prüfung umfasst 150 mögliche Fragen. Aus diesen werden mindestens 30 gestellt. Davon müssen 24 richtig beantwortet werden.
Im Anschluss folgt der praktische Teil. Hier wird getestet, ob die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen mit ihrem Hund richtig und rücksichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten. Der praktische Teil des verpflichtenden Hundeführscheins beinhaltet darüber hinaus Begegnungen mit anderen Hunden und mit Menschen, die sich schnell bewegen.
Die Prüfung zum Hundeführschein wird im Auftrag der Abteilung Veterinärdienste und Tierschutz (MA 60) durch die Tierschutzombudsstelle von speziell ausgebildeten Prüferinnen und Prüfern abgehalten.“
Quelle: http://www.wiener-tierschutzverein.org/de/hol-mich-bitte-ab/Hund/1411074/